(3)
Die Vergütung in Höhe von 50% ist innerhalb von 7 Werktagen nach Vertragsschluss zur Zahlung fällig. Die Umsetzung beginnt erst nach vollständigem Zahlungseingang. Die restlichen 50% sind erst nach endgültiger Fertigstellung und Abnahme der im Angebot vereinbarten Leistungen zur Zahlung fällig. Wird das Honorar in Raten bezahlt und ist dies dementsprechend im Angebot vermerkt, ist dieses immer innerhalb der ersten drei Werktage am Anfang des Monats zu bezahlen.
Die Abnahme der erbrachten Leistungen erfolgt nach Bereitstellung der finalen Inhalte.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen innerhalb von 5 Werktagen zu prüfen und entweder freizugeben oder schriftlich konkrete Mängel zu benennen. Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums keine Rückmeldung, gelten die Leistungen als abgenommen.
Die Vergütung ist unabhängig von der tatsächlichen Nutzung oder Veröffentlichung der erstellten Inhalte geschuldet.